Die Kassen haben 2005 das "befundorientierte Festzuschusssystem" eingeführt. Je nach vorliegendem Befund wird der Betrag für die günstigste medizinisch notwendige Behandlung (Regelleistung) ermittelt. Dieser gering angesetzte Betrag wird Ihnen dann zu 50% als Festzuschuss von Ihrer GKV erstattet. Bei lückenloser Führung eines Bonusheft von mind. 5 bzw. 10 Jahren, können Sie noch Ihren Zuschuss nochmals minimal erhöhen. Unabhängig von den tatsächlich entstehenden Kosten, erhalten Sie immer nur diesen Festzuschuss!
Alle darüber hinaus entstehenden Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen. Dieser unzureichende Schutz ist oft gar nicht bekannt und fällt meistens erst dann auf, wenn es zu spät ist und teurer Zahnersatz fällig wird. Allein bei einer Implantatversorgung liegt dieser Eigenanteil, je nach Ausführung, bei € 1.400 bis € 2.000 . Um sich vor diesen Kosten zu schützen, sollte diese Versorgungslücke durch eine hochwertige Zahnzusatzversicherung geschlossen werden.
Allerdings hält nur eine Hand voll unseren strengen Prüfungskriterien stand. Wir haben alle Angebote auf Herz und Nieren geprüft und die leistungsstärksten Tarife in unseren Onlinerechner integriert. Generell sollten Zahnzusatzversicherungen mindestens folgende Kriterien erfüllen:
Falls Ihnen bereits ein Angebot eines anderen Anbieters vorliegt, sollten Sie diesen anhand dieser Checkliste überprüfen. Gerne helfen wir Ihnen auch dabei. Schreiben Sie uns einfach eine Mail an info@zahnmakler.de und Sie erhalten umgehend unsere Leistungsanalyse zu Ihrem Tarif.
Unsere Top-Tarife erstatten Ihnen auch die Kosten für Zahnbehandlungen. Insbesondere für die professionelle Zahnreinigung. Durch diese garantierte jährliche Erstattung holen Sie sich bereits einen großen Teil Ihres Beitrags wieder zurück! Die dann unter dem Strich verbleibenden Kosten für die Versicherung, sind in der Regel sogar günstiger als Tarife mit wesentlich schlechteren Leistungen.
Meiden Sie Kombi-Tarife!
Gerade im Bereich der Krankenzusatzversicherung werden Sie oft auf Tarife stoßen, die Ihnen neben Zahnersatz z. B. auch Leistungen für Sehhilfen oder Heilpraktiker anbieten. Wir raten Ihnen von diesen Tarifen dringend ab! Es wird Ihnen bei diesen Tarifen ein Komplett-Schutz offeriert, der bei genauem Blick in die Verischerungsbedingungen große Lücken aufweist. Sie erhalten zwar in allen Bereichen Erstattungen, allerdings fallen diese im Vergleich sehr gering aus und sind im großem Maße mit Einschränkungen versehen. Wenn Sie für weitere Bereiche wie Heilpraktiker, Krankenhausaufenthalt oder Sehhilfen Absicherung wünschen, gibt es auch hier entsprechende Spezialtarife. Als freier Versicherungsmakler können wir Ihnen auch in diesem Bereich die besten Tarife, individuell nach Ihren Vorstellungen empfehlen. Schreiben Sie uns Ihre zusätzlichen Absicherungswünsche einfach an info@zahnmakler.de für eine unabhängige Beratung.
Achtung Mogelpackungen!
Viele vermeintlich günstige Tarife versprechen Ihnen bis zu 100% Kostenerstattung für Zahnersatz. Dahinter steht allerdings meist nur eine Verdoppelung Ihres Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse. Volle Kostenerstattung gibts es demnach nur dann, wenn Sie sich für die einfachste Versorgung, der Regelleistung (Kassenmodell) entscheiden. Dies kommt in der Praxis jedoch nur noch selten, bis nie vor! Bei einer höherwertigeren Versorgung tragen Sie trotz allem einen empfindlich hohen Eigenanteil der Rechnung. Auch von diesen Tarifen raten wir Ihnen unbedingt ab!